Zuschüsse - Wer hat da noch den Überblick?
Zuwendungsvoraussetzungen, MitarbeiterInnenschulung, Soziale Bildung, Kosten und Finanzierungsplan, Antragsverfahren - und wann bitte gib es Sonderurlaub?
Wer sich in der Jugendarbeit engagiert und Freizeiten und Schulungen durchführt kommt an den oben genannten Begriffen nicht vorbei. Zuschüsse von Ländern und Kommunen gibt es nur, wenn bestimmte Spielregeln eingehalten werden - und die muss man erst einmal kennen und verstehen. Genau hierzu dient die Hilfe des BDKJ!
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend unterhält eine Fachstelle für die Förderung der kirchlichen Jugendarbeit.
Über diese Stelle in Speyer werden alle Anträge auf Landeszuschüsse und alle Anträge auf Förderung aus dem kirchlichen Jugendplan für Maßnahmen der kirchlichen Jugendarbeit eingereicht, unabhängig davon ob die AntragstellerIn in einer verbandlichen Gruppe organisiert ist oder nicht. Unsere MitarbeiterInnen beraten und helfen gern, wenn es Fragen gibt oder praktische Hilfestellung gebraucht wird - am Telefon und auch persönlich.
Wir informieren auch, welche weiteren Förderungsmöglichkeiten es außer den Landesmitteln noch gibt und wo diese zu beantragen sind.
Dafür, dass die notwendigen Rahmenbedingungen erhalten bleiben und die Förderung der außerschulischen Jugendarbeit weiter ausgebaut wird, engagieren sich die Mitglieder des BDKJ-Diözesanvorstandes bei ihrer jugendpolitischen Interessenvertretung und die VertreterInnen des BDKJ in den Jugend hilfeausschüssen -und auch das geschieht für die gesamte kirchliche Jugendarbeit, egal ob verbandlich oder nicht-verbandlich organisiert.
Kontakt-Hotline:
Tel. 0 62 32/1 02-331 oder 3 59
E-Mail: bdkj-bja(at)bistum-speyer.de


