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Jugendhaus: Entscheidung fällt erst nach zweijährigem Partizipationsprozess

06. Dezember 2017

Der Diözesanvorstand des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend hat sich am 5.12.17 mit dem Generalvikar des Bistums Speyer, Franz Jung und dem Leiter der Hauptabteilung Seelsorge, Franz Vogelgesang,  getroffen um über die Zukunft der Bildungshäuser im Bistum und die mögliche Schließung eines Bildungshauses in der Diözese zu sprechen. Jung bestätigte, dass es vornehmlich um das Bildungshaus Heilsbach in Schönau sowie das Jugendhaus St. Christophorus in Bad Dürkheim gehe. Angesichts der finanziellen Lage des Bistums stünden prinzipiell alle Immobilien auf dem Prüfstand, gleichzeitig müsse die Weiterentwicklung der einzelnen Bildungshäuser auch nocheinmal individuell betrachtet werden. Maria Rosenberg sei als Wallfahrtsort des Bistums und spirituelles Zentrum nicht in Frage gestellt. Gleiches gelte für das gemeinsam mit dem Jesuitenorden getragene Heinrich-Pesch-Haus als Akademie des Bistums und das Priesterseminar St. German in Speyer, das als Pastoralseminar des Bistums der Aus- und Weiterbildung aller Berufsgruppen in der Seelsorge und von Ehrenamtlichen dient und das auch als Tagungshaus genutzt werden kann. Auch das Herz-Jesu-Kloster in Neustadt stünde als Sitz der Ordensprovinz der Herz-Jesu-Priester nicht in Frage. Carsten Leinhäuser (BDKJ-Diözesanpräses) und Lena Schmidt (BDKJ-Diözesanvorsitzende) machten deutlich, dass ein transparenter Prozess, eine aktive Beteiligung der Jugend und aller entscheidenden Gremien ebenso wichtig seien wie der Umgang mit Mitarbeitern in den zur Disposition stehenden Häusern und die Abwägung von finanziellen und pastoralen Argumenten. Jung machte deutlich, dass ihm wichtig sei, die Mitarbeiter zu informieren und keine Ängste zu schüren. Er kündigte an, in den nächsten Wochen persönlich Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern im Christophorushaus Bad Dürkheim zu führen. Das sei ihm ein wichtiges Anliegen. Es gäbe keinen Grund, um den Arbeitsplatz zu fürchten. 

Leinhäuser und Schmidt machten im Gespräch deutlich, dass das Jugendhaus St. Christophorus ein wichtiger Ort für die Jugend des Bistums sei. Die Jugend habe mit ihrem vor einem Jahr gestellten Antrag auf Erweiterung des Christophorushauses eben für dessen Zukunftsfähigkeit und Rentabilität Sorge tragen wollen: "Ein Anbau eines großen Saales würde eine dauerhafte Auslastung der zur Verfügung stehenden Belegungskapazitäten erst möglich machen", erklärte Schmidt. "Momentan gibt es im Christophorushaus keinen Raum, der alle Gäste fassen kann, die in den Zimmern untergebracht sind. In Folge dessen bleiben regelmäßig Zimmer frei oder es kann keine zweite Gruppe aufgenommen werden. Es gibt immer Anfragen, die dann aber negativ beantwortet werden müssen. Seit dem Verkauf des Kardinal-Wendel-Hauses vor vier Jahren fehlen damit für Kinder und Jugendgruppen bezahlbare Räumlichkeiten". Schmidt betonte, dass ein Ausbau zwar Investitionskosten bedeuten würde, aber langfristig mehr Einnahmen erzielt würden. Leinhäuser ergänzte: "Wenn es um die Finanzierung der Häuser Heilsbach und Christophorushaus geht, dann muss auch ins Kalkül gezogen werden, dass der Heilsbach als Jugendhaus bei gleich bleibenden Tagessätzen für Jugendgruppen Einnahmen fehlen würden. Zudem halten wir es für wichtig, neben den Finanzen eben auch den pastoralen Nutzungswert eines Hauses in den Blick zu nehmen. Da sehen wir große Vorzüge im Hinblick auf das Christophorushaus."

Übereinstimmung bestand in der Einschätzung, dass die Fragestellung für den gewünschten Partizipationsprozess noch klarer umrissen werden muss. Diese Forderung hatte der BDKJ-Diözesanvorstand in das Gespräch eingebracht. Es sei bislang nicht hinreichend klar geworden, ob die Frage "Jugendhaus an Standort Bad Dürkheim oder am Standort Schönau?" laute oder etwa "Welches Gebäude an welchem Ort wird für eine gelungene Bildungs- und Jugendverbandsarbeit benötigt?", bekräftigten Leinhäuser und Jung. Von der Klärung der Fragestellung und der Bereitstellung der zur Beantwortung nötigen Informationen für alle Gremien hinge aber das Design des Partizipationsprozesses ab. Schmidt machte deutlich, dass der Zeitlauf mit Enddatum Forum IX im August 2018 nicht gelingen könne. Dafür seien die bereits terminierten Konferenzen der Entscheidungsgremien in den Verbänden zu eng gesetzt. 

Jung teilte mit, die Fragestellung bis Anfang Februar 2018 mit dem Vorstand des Diözesanen Forums abzustimmen und das Prozessdesign vorzulegen. Im Februar sollten außerdem Dossiers zu beiden Häusern vorliegen, die eine fundierte Abwägung der Argumente ermöglichten. Außerdem weitete Jung den zeitlichen Horizont auf zwei Jahre: "So fällt beim Forum IX noch keine Entscheidung. Das ist eine erste Etappe der Beratungen“, erklärte er.